Rückgabe
Ich will die Wohnung zurückgeben
... worauf muss ich achten?
In jedem Fall sollten Sie die Wohnung vollständig räumen. Mietereigene Einbauten und Teppichböden sind zu entfernen, durch Einbauten hervorgerufene Schäden sind zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nach dem Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen tragen. Die Zählerstände von Wasseruhren, Heizkostenverteilern und Gas-/Stromzählern sind abzulesen. Diese Arbeiten sollten wenn möglich spätestens eine Woche vor Mietvertragsende oder so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass nötigenfalls noch Handwerkerarbeiten (Schönheitsreparaturen oder Beseitigung von Schäden) durch Sie veranlasst werden können.
Auch der Keller ist zu räumen! Jetzt, nachdem ggfs. auch die Schönheitsreparaturen durchgeführt sind, fragen Sie telefonisch bei Ihrem Vermieter an, ob dieser die Wohnung besichtigen und dabei abnehmen will. Vereinbaren Sie gleich einen Termin, der möglichst vor dem letzten Miettag liegen sollte (damit Sie kleinere Beanstandungen noch ohne Probleme beseitigen können).
Bereits zu diesem Zeitpunkt gehen Sie mit Zeugen (Bekannte, Nachbarn - nicht Ihre Mitmieter oder Ehefrau) durch die Wohnung und erstellen ein Zustandsprotokoll, in dem Abweichungen des Zustandes vom Üblichen, Mängel und ähnliches festgehalten werden. Auch zu einem vereinbarten Abnahmetermin sollten Sie in jedem Falle Zeugen hinzuziehen.
... und mein Vermieter macht keinen Abnahmetermin?
Nicht so wild: Befolgen Sie den vorstehenden Rat. Machen Sie ein Zustandsprotokoll und senden Sie dem Vermieter dann mit Einwurf-Einschreiben oder Boten beweisbar alle Schlüssel für die Wohnung zusammen mit den abgelesenen Zählerständen und Ihrer neuen Anschrift zu.
In jedem Fall müssen die Schlüssel (alle Schlüssel!) für die Wohnung dem Vermieter vor Ablauf der Mietzeit zugehen. Sonst müssen Sie weiter Miete zahlen, die dann Nutzungsentschädigung heißt.
Ein förmlicher Abnahmetermin in der Wohnung im Beisein des Vermieters ist in den meisten Fällen nicht nötig, vielfach sogar nicht sinnvoll.
... und mein Vermieter macht einen Abnahmetermin, erhebt aber tausend Beanstandungen?
Kleine Beanstandungen und solche-, die offensichtlich begründet sind, beseitigen Sie sofort oder sagen die Beseitigung bis zum Ablauf der Mietzeit zu. In diesem Falle muss der Vermieter gehen und Sie beheben die Beanstandungen. Danach senden Sie die Schlüssel bis zum Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurück. Sie führen keinen neuen Abnahmetermin durch.
Anderenfalls sagen Sie Ihrem Vermieter, er soll Ihnen die Beanstandungen schriftlich mitteilen. Sie geben die Schlüssel zurück. Wenn der Vermieter sich weigert, die Schlüssel anzunehmen, lassen Sie die Schlüssel (alle Schlüssel!) auf den Boden fallen und gehen weg. Natürlich haben Sie bei diesem Abnahmetermin einen Zeugen dabei.