Fogging
Was ist Fogging?
Als Fogging wird die zumeist plötzlich auftretende SchwarzfÀrbung von InnenrÀumen bezeichnet. Das PhÀnomen tritt seit Anfang der Neunzigerjahre auf.
Ein KerzenruĂ-Ă€hnlicher Schmierfilm lagert sich auf WĂ€nden, Decken, Fensterrahmen und Gardinen, aber auch auf EinrichtungsgegenstĂ€nden aller Art ab. Die Ablagerungen entstehen ĂŒberwiegend wĂ€hrend der Heizperiode und nach einer Renovierung. Sie treten vor allem in Neubauten auf. Die Ablagerungen sind am stĂ€rksten in den Bereichen der WĂ€nde und Decken, wo ein gleichmĂ€Ăiger Luftzug hervorgerufen etwa durch aufsteigende Warmluft von Heizkörpern, Steckernetzteilen oder Lampen an den Bauteilen entlang streicht. Bei geringer Fogging-Bildung sind die ruĂartigen Ablagerungen oft nur in solchen Bereichen der Wohnung sichtbar, d.h. Oberhalb von WĂ€rmequellen.
Da die betreffenden Wohnungen ausnahmslos mit einer modernen Zentralheizung ausgerĂŒstet sind, scheiden VerbrennungsrĂŒckstĂ€nde aus EinzelfeuerstĂ€tten ebenso als Verursacher aus wie KerzenruĂ oder RĂŒckstĂ€nde von Nikotingenuss. FĂŒr hausĂŒbliche Verschmutzungen entstehen die Ablagerungen viel zu schnell. Oft entstehen sie innerhalb weniger Tage. Dem Umweltbundesamt (UBA) sind bundesweit mehr als 1000 FĂ€lle bekannt (Stand FrĂŒhjahr 2005). Das UBA geht von einer noch wesentlich höheren Dunkelziffer aus.
Ursachen
Technisch entsteht das Fogging durch schwer flĂŒchtige organische Verbindungen (SVOC = semi-volatile organic compounds). Diese haben die klassischen Lösungsmittel in Farben, Klebern, BodenbelĂ€gen und Kunststoffen abgelöst. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind diese Substanzen als âWeichmacherâ bekannt. Sie befinden sich in praktisch allen modernen Kunststoffen und Substanzen, die Kunststoffe oder kunststoffartige Verbindungen enthalten.
Die Weichmacher treten insbesondere in kunststoffhaltigen Dispersionsfarben, Schaumstoffen, BodenbelĂ€gen, Möbeln, Raumtextilien und kunststoffhaltigen technischen GerĂ€ten auf. Chemisch gehören die Substanzen ĂŒberwiegend zur Gruppe der Phthalate. Sie riechen kaum, gelangen nur in geringem Umfang als Lösungsmittel in die Raumluft, werden durch die TrĂ€gersubstanzen aber ĂŒber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume gleichmĂ€Ăig abgegeben. Aufgrund ihrer klebrigen Konsistenz kondensieren die Substanzen an kĂŒhleren Bauteilen. Auf diesem Kondensat sammelt sich dann Staub oder in der normalen Raumluft immer enthaltene kleinste Schmutzpartikel an, die zu dem dann vorzufindenden schmierigen ruĂartigen Film fĂŒhren. Wechselwirkungen und Ursachen des Fogging sind noch wenig erforscht.
In der Heizperiode nach einer Renovierung kann es durch das sich Ă€ndernde Raumklima zu plötzlichem Fogging kommen. Weitere Faktoren wie Beheizung, RaumlĂŒftung, Raumfeuchte, elektrostatisch aufgeladene GegenstĂ€nde oder FlĂ€chen wie auch WĂ€rmebrĂŒcken mit kĂ€lteren Teilen der RaumwĂ€nde können mitursĂ€chlich werden. Durch Verwendung von ĂllĂ€mpchen und Kerzen, aber auch durch Rauchen kann der Effekt beschleunigt werden. Allein ursĂ€chlich dĂŒrften diese Faktoren jedoch nicht werden. Was sich sichtbar ablagert, ist der in jeder Wohnung vorhandene, regelmĂ€Ăig aber nicht sichtbare Feinstaub.
Die Rechtslage
Ebenso wie bei Schimmel an Bauteilen und AuĂenwĂ€nden handelt es sich beim Fogging um einen Fehler der Mietsache. Die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemĂ€Ăen Gebrauch wird erheblich gemindert. Die meist groĂflĂ€chigen Verschmutzungen sind unschön anzusehen. Sie sind mittels herkömmlicher Reinigung praktisch nicht zu entfernen. Ob und wenn ja die AusdĂŒnstung von Weichmachern in die Raumluft (deren Folge das Fogging letztlich ist) gesundheitliche BeeintrĂ€chtigungen hervorrufen kann, ist mit hinreichender Sicherheit noch nicht geklĂ€rt.
Von dieser Ausgangslage her ist der Mieter einer Wohnung mit Fogging-Erscheinungen zunÀchst berechtigt, vom Vermieter Beseitigung dieses Mangels zu verlangen. Ab Auftreten des Fogging und MÀngelanzeige bis zur Beseitigung ist der Mietzins gemindert.
Die Höhe einer solchen Minderung hĂ€ngt von Art und Umfang der BeeintrĂ€chtigungen ab. Das AG Hamburg (GE 2002, 55) hielt bei VerschwĂ€rzungen des Wohnzimmers, des Schlafzimmers, des Flurs und der KĂŒche 16,7 % Minderungsquote fĂŒr angemessen. Die Minderungsquote wurde damals noch von der Nettokaltmiete berechnet. Minderung in Ă€hnlicher Höhe erkannten das LG Ellwangen und das AG SchwĂ€bisch-GmĂŒnd an, nĂ€mlich 14 % (WuM 2001, 544).
Das LG Berlin1) sah eine Minderungsquote von 20 % als angemessen an. Das AG Schöneberg2) sah sogar eine Minderungsquote von 40 % als möglich.
Beweislast
Einigkeit besteht ĂŒber die Beweislast in derartigen FĂ€llen: Alle Entscheidungen nehmen entsprechend der Rechtsprechung zu Schimmelpilzbildung in WohnrĂ€umen an, dass der Vermieter zunĂ€chst bauliche Ursachen fĂŒr den aufgetretenen Mangel auszuschlieĂen hat. Der Vermieter ist also darlegungs- und beweispflichtig dafĂŒr, dass das Mietobjekt frei von BaumĂ€ngeln ist und dass der Zustand von Fenstern, TĂŒren und Heizung keinen Einfluss auf die Fogging-Erscheinungen hat.3)
Faktisch wrd dadurch dem Vermieter die Beweislast dafĂŒr aufgebĂŒrdet, dass EinrichtungsgegenstĂ€nde und Renovierungsmaterialien des Mieters nicht ursĂ€chlich fĂŒr das Fogging sind. Der Beweis einer solchen âNicht-Tatsacheâ ist in vielen FĂ€llen nur schwer zu fĂŒhren. Vor allem ist die Untersuchung sĂ€mtlicher EinrichtungsgegenstĂ€nde und Materialien der eingerichteten Wohnung erforderlich, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Kann der Vermieter den Beweis fĂŒhren, dass das Mietobjekt frei von BaumĂ€ngeln ist und möglicherweise sogar noch, dass EinrichtungsgegenstĂ€nde oder sonstige Materialien des Mieters allein- oder mitursĂ€chlich fĂŒr das Fogging wurden, steht dem Mieter kein Minderungsrecht zu. Auch InstandsetzungsansprĂŒche scheiden in diesem Fall aus.4)
Andererseits trĂ€gt konsequenterweise bei unaufklĂ€rbarer Ursache eines Foggings der Vermieter die Beweislast. Er bleibt in diesem Fall instandsetzungsverpflichtet und muss eine Minderung hinnehmen.5) Sowohl von der Beweislast, als auch in technischer Hinsicht schwierig sind die FĂ€lle, wo das Fogging erst dadurch ausgelöst wird, dass der Mieter in erheblichem Umfang mit Weichmachern versetzte Materialien in die ansonsten noch unbedenkliche Wohnung einbringt und dadurch die âkritische Masseâ an Weichmachern in der Raumluft erreicht oder ĂŒberschritten wird.
Fazit
Fogging wird durch schwer flĂŒchtige Verbindungen (Weichmacher) ausgelöst, die in zahlreichen Farben, Klebern, BodenbelĂ€gen und Ă€hnlichen modernen Werkstoffen und Kunststoffen enthalten sind. Diese werden gleichmĂ€Ăig in die Raumluft abgegeben und schlagen sich an kĂ€lteren Bauteilen nieder. An diesen klebrigen BelĂ€gen bleiben FeinstĂ€ube haften. Fogging stellt einen Mangel der Mietsache dar, der durch den Vermieter zu beseitigen ist. Die ĂŒbliche Mietminderung wird durch bisher bekannte Entscheidungen mit 15 % bis 20 % im Regelfall angenommen. Der Vermieter ist darlegungs- und beweispflichtig dafĂŒr, dass bauliche Ursachen fĂŒr das Fogging auszuschlieĂen sind. AuszuschlieĂen ist damit die Verwendung von Bauteilen und Materialien, die in erheblichem Umfang Weichmacher enthalten. Gelingt dieser Beweis, scheiden InstandsetzungsansprĂŒche und Minderungsrechte des Mieters aus.